Verwertbaren Bauschutt entsorgen

AVV 170107

Verwertbarer Bauschutt bezeichnet Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen oder Keramik, die bei fast allen Abbruch- oder Sanierungsprojekten anfallen können. Verwertbarer Bauschutt ist, im Gegensatz zum nicht verwertbaren Bauschutt, verdichtungsfähig. Er wird zerkleinert und zu Recyclingmaterial zur Wiederverwendung als Baustoff aufbereitet. Durch diese gute Recycling-Möglichkeit trägt der Bauschutt den Zusatz „verwertbar“.

Das darf reinDas darf nicht rein
  • Ziegel
  • Mauerbruch
  • Kies
  • Fliesen
  • Nicht teerhaltiger Staßenaufbruch
  • Kalkzementsteine
  • Beton
  • Pflastersteine
  • Leichtbaustoffe (Bims, Ytong, etc.)
  • Kalksandstein
  • Nichtmineralische Stoffe wie Holz, Glas, Plastik/Folie, Papier oder Teer
  • Kaminsteine
  • Schlacke
  • Sonstige Baumischabfälle
  • schadstoffhaltiger Bauschutt
  • Kacheln
  • Keramik
  • Waschbecken
  • Toiletten
  • Porzellan