Nicht verwertbaren Bauschutt entsorgen

AVV 170107

Nicht verwertbarer Bauschutt umfasst in der Regel Leichtbaustoffe, die nicht weiterverarbeitet werden können, da sie bei Belastung mehlig werden und nicht verdichtet werden können. Aus diesem Grund wird der nicht verwertbare Bauschutt auf einer Deponie entsorgt und sollte getrennt von verwertbarem (verdichtungsfähigem) Bauschutt gesammelt werden.

Das darf reinDas darf nicht rein
  • Bims
  • Gasbetong
  • Ytong
  • Porit
  • Kaminsteine
  • Kalk
  • Kalk-Zement-Putz
  • Porenbetonsteine
  • Glasbausteine
  • Keramik
  • Waschbecken
  • Toiletten
  • Porzellan
  • Schlacke (Nur auf Anfrage)
  • Rigips
  • Anhaftungen aus nichtmineralischen Stoffen wie z.B. Folie, Papier oder Kunststoff
  • Organische Abfälle
  • Baustellenmischabfälle