Jährliche Unterweisung für Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen

Ihr Unterweisungsnachweis bei BECKER

Die Anforderungen an Bediener von Hubarbeitsbühnen und Staplerfahrer sind hoch, denn für einen sicheren und unfallfreien Betrieb sind versiertes Können, viel Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein erforderlich. Die aus diesen Gründen gemäß DGUV Vorschrift 1 §4 (1) gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung dient somit primär der Unfallverhütung und Gefahrenvorbeugung. Der Unterweisungsnachweis für Gabelstapler & Co. bestätigt Ihnen Ihre Kenntnisse zu geltenden Vorschriften nachdem Sie diese in der jährlichen Unterweisung vertieft und auf den neuesten Stand gebracht haben.

Die Inhalte der jährlichen Unterweisung für Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen:

  • Rechtliche Grundlage
  • Gesetzliche Änderungen
  • Unfallgeschehen
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Flurförderzeugen
  • Technische Neuerungen

Mit unserem BECKER Schulungsprogramm unterstützen wir Sie und Ihre Mitarbeiter die regelmäßigen Schulungen fristgerecht zu erhalten. Dabei unterweisen wir Ihre Mitarbeiter natürlich gemäß aller gesetzlichen Vorgaben und dokumentieren es in der persönlichen „BECKER Card“. Mit der jährlichen Unterweisung stellen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sowie auch Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen sicher.

Jährliche Unterweisung für mehr Sicherheit

Frischen Sie Ihr Arbeitsbühnen- & Staplerwissen auf, gewinnen Sie Einblicke in neuen Technologien informiert und erlernen, wie Sie sich im Lager und auf Baustellen sicherer verhalten können, um sich selbst und Kollegen zu schützen. Als erfahrene Spezialisten im Bereich der Arbeitsbühnen und Flurförderzeugen wie Gabelstapler und den entsprechenden betrieblich relevanten Sicherheitsthemen verfügen wir über umfassendes Know-How und Sicherheits-Expertise. Mit einer jährlichen Unterweisung für Hubarbeitsbühnen & Co. profitieren Sie von unserem Wissen – für mehr Sicherheit im Umgang mit Ihren Maschinen! Fragen Sie Ihren Termin für eine jährliche Unterweisung an oder lassen sich zu unserem Schulungsangebot beraten!

E-Learning IPAF Schulung

Jährliche Online-Unterweisung mit IPAF

Die jährliche Unterweisung für Arbeitsbühnen können Sie auch online absolvieren, diese bieten wir Ihnen in Form von IPAF Schulungen an. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und informieren Sie zu den Einzelheiten der jährlichen Online-Unterweisung durch IPAF. Anschließend schicken wir Ihnen die Login-Daten zum IPAF-Schulungsportal, wo Teilnehmende das E-Learning und den Wissenstest absolvieren. Das E-Learning der IPAF Unterweisung können Sie auf folgenden Sprachen absolvieren: Deutsch, Englisch, Niederländisch, Italienisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch.

In unseren FAQ haben wir die häufigsten Fragen zu den Online-Schulungen mit IPAF zusammengefasst:


    Jährliche Unterweisung für Stapler

    Jährliche Unterweisung für Flurförderfahrzeuge wie Gabelstapler

    Von Mitarbeitenden, die Frontstapler, Teleskopstapler oder andere Flurförderzeuge bedienen, wird gefordert, dass Sie jährlich eine Unterweisung in der Bedienung besagter Gabelstapler erhalten. Hierbei müssen auf entsprechende Gefahren am Arbeitsplatz informiert werden, über technische Neuerungen gelehrt sowie aufgefrischt werden, wie sie sich dabei zu verhalten haben, um Verletzungs- und Unfallrisiken zu minimieren.

    Die Anforderungen sind bei der Verwendung von Gabelstapler und Co. sehr hoch, um einen sicheren und insbesondere auch unfallfreien Betrieb zu gewährleisten. Damit Sie, wenn doch einmal etwas passiert, auf der sicheren Seite sind, bietet die jährliche Unterweisung sowie der Unterweisungsnachweis für Gabelstapler eine ernstzunehmende Grundlage. Denn dabei sind sowohl die Rechtssicherheit als auch die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeitenden wichtige Themen. Gerade die innerbetrieblichen Themen sind hierbei relevant, um die Sicherheit an den entsprechenden Arbeits- und Einsatzorten hoch zu halten. Somit steht einem sicheren und unfallfreien Stapeln nichts mehr im Wege!

    Jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen

    Auch die jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen wird von Mitarbeitenden gefordert, um auch hier die Sicherheit auf Baustellen und anderen Orten zu gewährleisten. Ähnlich wie der Unterweisungsnachweis für Gabelstapler bestätigt sie das sichere und korrekte Verhalten zur Unfallverhütung und Risikovermeidung sowie im Falle eines Unfalls. Bedienende von Hubarbeitsbühnen müssen daher einmal jährlich ihr Wissen auffrischen, neue Erkenntnisse kennen lernen und weitere Sicherheitsthemen vertiefen.

    Das Ziel der jährlichen Unterweisung für Hubarbeitsbühnen liegt daher im maximalen Sicherheitsbewusstsein und gesteigerter Aufmerksamkeit für Risiken aller Beteiligten dank einer wiederholten Auseinandersetzung mit den Themen, sodass alle relevanten Rahmenbedingungen stimmen. Mitarbeitende dürfen die Teilnahme übrigens nicht verweigern und sind im Sinne der Mitwirkungspflicht dazu verpflichtet, die vorgegebenen Intervalle entsprechend einzuhalten.

    Jährliche Unterweisung für Arbeitsbühnen

    Mit Unterweisungsnachweis Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen mieten

    Wenn Sie nun schon Ihren Unterweisungsnachweis für Gabelstapler, Hubarbeitsbühne und Co. haben brauchen Sie nur noch die richtigen Maschinen, die Sie nun offiziell bedienen dürfen. Was für ein glücklicher Zufall, dass Sie in unserem Mietprogramm sowohl Flurförderzeuge wie Gabelstapler und auch Arbeitsbühnen mieten können.

    Wünschen Sie hierzu noch eine persönliche Beratung? Gerne beantworten wir Ihnen an unseren Niederlassungen Ihre Fragen auch persönlich, entdecken Sie daher unsere Standorte, hier finden Sie auch die richtigen Ansprechpartner für Ihre Region:

    FAQ – Die häufigsten Fragen zur jährliche Online-Unterweisung mit IPAF

    Im Durchschnitt brauchen Teilnehmende ungefähr 45 min um die jährliche Unterweisung online abzuschließen. Je nach Erfahrungsstand kann dieser Wert schwanken.

    Ja, die Schulung muss nicht in einer Sitzung beendet werden. Das bedeutet, man kann die jährliche Unterweisung mit IPAF unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt fortsetzen.

    Nach der Online-Schulung und bestandener Prüfung erhält man ein Zertifikat, welches man ganz einfach selber ausdrucken kann. Dieses Zertifikat bescheinigt die Teilnahme an einer jährlichen Unterweisung.

    Nein, der Zugangscode ist an die jeweiligen Mitarbeitenden gebunden, somit können nur sie selbst ihr eigenes Zertifikat drucken.

    Tipp: Setzen Sie Ihren Mitarbeitenden eine interne Bearbeitungsfrist für die Schulung und fordern Sie danach von jedem das Zertifikat als Nachweis ein.

    Nein, leider nicht. Alle Teilnehmenden erhalten ihren eigenen Zugangscode über ihre eigene E-Mail-Adresse. Ein solches Account-System bringt Vorteile, wie z.B. das Unterbrechen und spätere Fortfahren der Online-Schulung, mit sich.

    Die E-Mail-Adresse kann zukünftig auch nicht mehr erneut für andere Nutzer*innen bei uns im System hinterlegt werden und ist an diese Person gebunden.

    Nein, Sie erhalten keine Benachrichtigung. Am besten ist es, wenn man schon vorab mit seinen Kolleg*innen abspricht, das nach bestandener Prüfung eine Rückmeldung erfolgen muss. Sie können z.B. das Zertifikat als Nachweis der jährlichen Unterweisung verlangen.

    Sobald man den Zugangscode erhalten hat, kann auch schon direkt angefangen werden. Sie können mit der Schulung also nach Belieben starten.

    Ja, die Teilnehmerdaten können bis vor der Prüfung der jährlichen Unterweisung geändert werden. Gerne helfen wir Ihnen bei Korrekturen weiter.

    In der Regel erhalten Sie durch die jährliche Unterweisung keinen neuen Bedienerausweis. Falls doch einer benötigt wird, kann dies gegen Aufpreis zusätzlich bestellt werden.

    Sobald der Zugangscode an Teilnehmende rausgegangen ist, wird direkt eine Rechnung erstellt und kann nicht mehr storniert werden. Ob die Schulung nun benötigt wird oder nicht, spielt hier keine Rolle, denn allein der Zugangscode wird hier in Rechnung gestellt. Die Schulung kann für die/den Teilnehmende auf „inaktiv“ gesetzt werden, somit kann dieser die Schulung nicht mehr bearbeiten.

    Es ist jedoch möglich, die Daten nachträglich zu ändern. Dies umfasst auch den Namen und die Mail-Adresse des Teilnehmenden, um den Zugang auf eine andere Person umzuschreiben. Gerne helfen wir Ihnen dabei weiter.

    Tipp: Sprechen Sie am besten vorsichtshalber intern ab, ob eine Schulung benötigt wird, um Verzögerungen zu vermeiden.