
Informationen zur Abfallentsorgung
Abfall- & Wertstoffentsorgung in Freiburg und ganz Südbaden
Abfall ist nicht gleich Abfall, denn bei der Entsorgung und der Wiederverwertung vieler Stoffe gibt es einiges zu beachten. So unterscheiden sich die Verarbeitung von z.B. Altpapier, Grünschnitt oder Asbest erheblich voneinander. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Abfallentsorgung zusammengestellt und zählen auf, welche Materialien in den jeweiligen Stoffgruppen zusammengehören. Die Listen sind dabei nicht vollständig und sollen nur einen Überblick verschaffen. Als zertifizierter Entsorgungsbetrieb helfen wir Ihnen gerne weiter, wenn Sie bei einem Material nicht sicher sind, wie er in der Wertstoffentsorgung gehandhabt werden muss. Zudem erstellen wir Ihnen gerne die passende Entsorgungslösung für Sie und Ihren Abfall! Lassen Sie sich persönlich beraten oder mieten direkt einen BECKER Container:
Das müssen Sie bei der Entsorgung folgender Wertstoffe beachten:
Altholz A1 entsorgen
AVV 170201
Bei Altholz A1 handelt es sich um naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Da das Altholz somit nicht bzw. nur sehr gering verunreinigt ist, kann es sehr gut recycelt und zum Beispiel für die Herstellung von Spanplatten verwendet werden. Daher bietet es sich an, Altholz A1 getrennt von Altholz A2/A3 zu entsorgen.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Altholz A2/A3 entsorgen
AVV 170201
Wie Altholz A1 gehören auch Altholz der Klassen A2 und A3 zur selben Abfallschlüsselnummer. Da Altholz A1 jedoch recycelt werden kann, sollte Altholz A2/A3 getrennt entsorgt werden. Aufbereitetes Altholz A2/A3 wird zum Beispiel in Heizkraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt.
Altholz A2 umfasst verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Altholz A3 umfasst Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Altholz A4 entsorgen
AVV 170204
Altholz der Klasse A4 beinhaltet mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz. Durch diese Behandlung enthält das Altholz teilweise gefährliche Stoffe. Das aufbereitete Altholz kann in Heizkraftwerken zur Energiegewinnung verwendet werden.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Asbest entsorgen
AVV 170605
Asbest und asbesthaltige Baustoffe sind gesundheitsgefährdend und müssen daher fachgerecht entsorgt werden. Die Asbestentsorgung ist besonders bei Bau- und Abbrucharbeiten und Sanierungen ein besonders zu beachtender Faktor. Asbest und asbesthaltige Stoffe müssen in einem speziellen BigBag verpackt werden und können von uns nur verpackt angenommen werden. Die benötigten BigBags können Sie jederzeit von uns beziehen:
- 90 x 90 x 90 cm: 8 €
- 260 x 125 x 30 cm: 16 €
- 320 x 125 x 30 cm: 19 €
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Baustellenmischabfall entsorgen
AVV 170904
In Baustellenmischabfall kann „fast alles“ rein. Der Abfall wird sortiert, so dass recycelbare Wertstoffe wiederverwendet werden können. Die nach der Sortierung übrigbleibenden, nicht verwertbaren Reste werden in Heizkraftwerken thermisch verwertet.
Der erhöhte Aufwand bei der Sortierung der Baumischabfälle bedeutet jedoch auch höhere Kosten. Wenn eine Trennung der Abfallfraktionen auf der Baustelle nicht oder nur mit hohem Aufwand durchführbar ist, kann es sich oftmals dennoch lohnen auf einen Baumischcontainer zu setzen.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Baumschnitt & Grünschnitt entsorgen
AVV 20 02 01
Gartenabfälle wie Grünschnitt, Baumschnitt oder Rasenschnitt fallen vor allem in Garten- und Landschaftsbaubetrieben aber auch im privaten Garten an. Gartenabfälle werden grundsätzlich in drei Sparten unterteilt: Gartenabfälle, Baumabfälle und Baumstubben. Unter diese Kategorien der Grünschnittentsorgung fallen:
- Gartenabfälle: Baumabfälle bis zu einem Durchmesser von 15cm, Grünschnitt, Kompost und Rasenschnitt
- Baumabfälle: mit einem Durchmesser von über 15cm, Baumstämme, Äste
- Baumstubben: Wurzeln
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Alles andere
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Nicht verwertbaren Bauschutt entsorgen
AVV 170107
Nicht verwertbarer Bauschutt umfasst in der Regel Leichtbaustoffe, die nicht weiterverarbeitet werden können, da sie bei Belastung mehlig werden und nicht verdichtet werden können. Aus diesem Grund wird der nicht verwertbare Bauschutt auf einer Deponie entsorgt und sollte getrennt von verwertbarem (verdichtungsfähigem) Bauschutt gesammelt werden.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Verwertbaren Bauschutt entsorgen
AVV 170107
Verwertbarer Bauschutt bezeichnet Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen oder Keramik, die bei fast allen Abbruch- oder Sanierungsprojekten anfallen können. Verwertbarer Bauschutt ist, im Gegensatz zum nicht verwertbaren Bauschutt, verdichtungsfähig. Er wird zerkleinert und zu Recyclingmaterial zur Wiederverwendung als Baustoff aufbereitet. Durch diese gute Recycling-Möglichkeit trägt der Bauschutt den Zusatz „verwertbar“.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Verwertbaren Beton entsorgen
AVV 170101
Beton kann sehr gut recycelt und wiederverwendet werden. Verwertbarer Beton wird zerkleinert und kann z.B. im Straßenbau verwendet werden. Zudem ist er als Frostschutzschicht geeignet, z.B. für den Unterbau eines Carports oder einer neuen Hofeinfahrt.
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Erdaushub entsorgen
AVV 170504
Erdreich und Erdaushub fällt bei Baggerarbeiten oder Baumaßnahmen an. Der Erdaushub ist natürlich gewachsen, enthält keine Fremd- oder Schadstoffe und besteht aus verschiedenen Böden und Gesteinen. Dazu zählen zum Beispiel Mutterboden (Humus), allgemeiner Aushub (lehmig, sandig und steinig) oder Erde, Sand und Steine. Erdaushub zählt nicht zu Bauschutt, und kann sehr gut wiederverwendet werden.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Flachglas entsorgen
AVV 170202
Flachglas umfasst alle geraden oder gebogenen Scheiben Sie können farbig oder farblos sein. Das Glas sollte frei von Anhaftungen wie Holzrahmen oder ähnlichem sein. Flaschenglas besitzt eine andere chemische Zusammensetzung als Flachglas und sollte daher getrennt über kommunale Altglas Container entsorgt werden.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Folie entsorgen
AVV 150102
Als Untergruppe der Kunststofffraktion können Folien auch separat entsorgt werden, da gebrauchte Folien zu Folienprodukten weiterverarbeitet werden können. Wie bei der Kunststoffentsorgung ist auch hier eine konsequente Trennung der Wertstoffe notwendig, um Folien sinnvoll entsorgen zu können. Die Folien sollten frei von Verschmutzungen und anderen Abfällen sein.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Kartonage & Altpapier entsorgen
AVV 150101
Ihr Altpapier wird nach Qualität sortiert und zu Ballen gepresst. Mit dem Verpressen sorgen wir für eine optimale Raumausnutzung und Verdichtung, sowohl bei der Lagerung, als auch beim anschließenden Transport. In Papierfabriken wird das Papier, je nach Sorte, wiederverwertet und neues Papier entsteht. Wenn Sie regelmäßig Altpapier oder Kartonage entsorgen müssen, bietet sich ein Presscontainer an, da dieser den zur Verfügung stehenden Platz schon bei Ihnen vor Ort optimal nutzt.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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KMF / Dämmwolle entsorgen
AVV 170603
Dämmmaterial bzw. KMF (künstliche Mineralfasern) bestehen oftmals aus schädlichen Stoffen, deren Fasern man nicht einatmen sollte. Dämmmaterial und KMF müssen daher in einem speziellen BigBag verpackt werden und können von uns nur verpackt angenommen werden. Die entsprechenden BigBags können Sie jederzeit im Format 90 x 90 x 220 cm zu 5 € von uns beziehen.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Sortenreinen Kunststoff und Plastik entsorgen
AVV 150102
Plastik und Kunststoff fallen immer an, im Haushalt, bei Bauvorhaben und in fast jedem Unternehmen. Sortenreiner Kunststoff wird bei der Entsorgung zu 100 % recycelt, daher sollte das Material frei von Verschmutzungen sein und von anderen Wertstoffen getrennt entsorgt werden. Da Kunststoffe aus Erdöl hergestellt werden, ist zur Schonung von Ressourcen die Entsorgung und Wiederverwendung von Kunststoffen ein wichtiger Faktor. Auch Folien können gemeinsam mit sortenreinem Kunststoff entsorgt werden.
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NE-Metalle & legierten Schrott entsorgen
Die Abkürzung NE-Metalle steht für Nichteisenmetalle. Diese müssen wie viele andere Wertstoffe für ein ziel- und umweltgerechtes Recycling getrennt entsorgt werden. Da NE-Metalle Bestandteil von vielen Haushaltsgegenständen oder Bauteilen sind, sind sie auch als Rohstoff für die Herstellung jener Gegenstände sehr gefragt. Legierter Schrott umfasst Stahl- und Eisenschrott, der Zusätze wie z.B. Nickel (Ni), Chrom (Cr) oder Molybdän (Mo) enthält. Durch ihre Beschaffenheit sind legierte Schrotte vielseitig verwendbar und ein wertvolles Recycling-Material. Durch die fachgerechte Entsorgung und Weiterverarbeitung können die Recyclingmaterialien gut weiterverarbeitet und die Umwelt geschont werden. Mehr Infos zu den einzelnen Materialien:
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Stahlschrott entsorgen
Stahlschrott ist ein besonders wichtiger Wertstoff für die stahlverarbeitende Industrie, da durch das Recycling-Material große Summen Rohstoff gespart werden können. Zudem werden durch den recycelten Stahlschrott auch Umwelt und Natur maßgeblich geschont. Für ein zielgerichtetes Recycling sollte Stahlschrott getrennt von anderen Schrotten entsorgt werden.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Teerhaltigen Straßenaufbruch entsorgen
AVV 170301
Teerhaltiger Straßenaufbruch wird teilweise im Straßenbau weiterverwertet, teilweise wird er aber auch deponiert. Für einen sinnvollen Recycling-Kreislauf sollte teerhaltiger Straßenaufbruch daher getrennt von anderen teerhaltigen Produkten entsorgt werden.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Styropor entsorgen
AVV 150102
Styropor ist ein sehr bekanntes und beliebtes Verpackungsmaterial und fällt daher sehr oft in privaten Haushalten sowie Unternehmen an. Zum Beispiel wird Styropor für den Schutz von elektronischen Geräten verwendet. Styropor war ursprünglich ein Markenname, der offizielle Begriff ist Expandiertes Polystyrol (EPS). Seit 2014 wird Styropor europaweit übrigens unter dem Markennamen airpop geführt. Bei der Styroporentsorgung wird das EPS zu 100 % recycelt, daher sollte Styropor sortenrein entsorgt werden.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Teerhaltige Produkte entsorgen
AVV 170303
Teerhaltige Produkte fallen oft beim Bau oder Abbruch an. Sie werden zu 100 % zur Energieerzeugung eingesetzt, daher sollten sie getrennt von z.B. teerhaltigem Straßenaufbruch entsorgt werden.
Das darf rein | Das darf nicht rein |
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Zertifizierung heißt Rechtssicherheit
Seit dem 5. Juli 1998 sind wir als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die PÜG Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH als unabhängige und akkreditierte Zertifizierungsstelle bescheinigt uns, dass wir die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung für die Tätigkeiten Sammeln und Befördern von Abfällen erfüllen und daher nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz berechtigt sind, die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb zu führen. Dies ist für unsere Kunden der entscheidende Vorteil, den wir als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gegenüber einem nicht zertifizierten Containerdienst bieten. Bei der Entsorgung von Abfällen muss nämlich bedacht werden, dass Abfallerzeuger in der Verantwortung für eine ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle sind. Um ihrer Sorgfaltspflicht gerecht zu werden, sollten Abfallerzeuger daher darauf achten, dass sie mit der Entsorgung von Abfällen nur einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb beauftragen. So erfüllen sie große Teile ihrer Sorgfaltspflicht und gehen nicht das Risiko ein, für die unsachgemäße Entsorgung ihrer Abfälle durch unprofessionelle Entsorgungsunternehmen zu haften.
Sondermüll richtig entsorgen
Besonders wichtig ist ein Entsorgungsfachbetrieb für denjenigen, der Sondermüll zu entsorgen hat. Ob es um Asbestsanierung geht oder um kontaminierte Materialien (z.B. Holz bei Brandfällen oder auch ganz einfach mehrfach überstrichene Holzfenster, belastetes Erdreich bei Unfällen) – Sie sollten sich auf keine Risiken einlassen und auf jeden Fall einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen.
Sperrmüllcontainer mieten
Günstige Sperrmüllcontainer für Umzüge, Wohnungsauflösungen, Entrümpelungen und Umbauten einfach online bei BECKER mieten!
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Egal, ob privat oder Gewerblich: Gemischter Bauabfall fällt bei vielen Baustellen & Bauvorhaben an. Jetzt Baumischcontainer bei BECKER mieten!