Teerhaltigen Straßenaufbruch entsorgen

AVV 170301

Teerhaltiger Straßenaufbruch wird teilweise im Straßenbau weiterverwertet, teilweise wird er aber auch deponiert. Für einen sinnvollen Recycling-Kreislauf sollte teerhaltiger Straßenaufbruch daher getrennt von anderen teerhaltigen Produkten entsorgt werden.

Das darf reinDas darf nicht rein
  • Teerhaltiger Straßenaufbruch
  • Asphalt
  • Guss-Asphalt
  • Spritzdecke
  • Unterbau
  • Dachpappe
  • Dachbahnen
  • Dichtungsbänder
  • Bitumenschindeln
  • alle anderen Abfälle