Informationen zur Abfallentsorgung bei BECKER

Informationen zur Abfallentsorgung

Abfall- & Wertstoffentsorgung in Freiburg und ganz Südbaden

Abfall ist nicht gleich Abfall, denn bei der Entsorgung und der Wiederverwertung vieler Stoffe gibt es einiges zu beachten. So unterscheiden sich die Verarbeitung von z.B. Altpapier, Grünschnitt oder Asbest erheblich voneinander. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Abfallentsorgung zusammengestellt und zählen auf, welche Materialien in den jeweiligen Stoffgruppen zusammengehören. Die Listen sind dabei nicht vollständig und sollen nur einen Überblick verschaffen. Als zertifizierter Entsorgungsbetrieb helfen wir Ihnen gerne weiter, wenn Sie bei einem Material nicht sicher sind, wie er in der Wertstoffentsorgung gehandhabt werden muss. Zudem erstellen wir Ihnen gerne die passende Entsorgungslösung für Sie und Ihren Abfall! Lassen Sie sich persönlich beraten oder mieten direkt einen BECKER Container:

Das müssen Sie bei der Entsorgung folgender Wertstoffe beachten:

Altholz A1 entsorgen

AVV 170201

Bei Altholz A1 handelt es sich um naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Da das Altholz somit nicht bzw. nur sehr gering verunreinigt ist, kann es sehr gut recycelt und zum Beispiel für die Herstellung von Spanplatten verwendet werden. Daher bietet es sich an, Altholz A1 getrennt von Altholz A2/A3 zu entsorgen.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • A1 Holz (unbehandelt)
  • Unbehandeltes Holz
  • Holzkisten
  • Gemüsekiste
  • Obstkisten
  • Transportkisten
  • Europalette
  • Paletten aus Vollholz
  • Verschläge aus Vollholz
  • Baustellenmischabfälle
  • Grünschnitt
  • Stark mit holzfremden Materialien verunreinigtes Holz
  • Altholz A2/A3/A4, da diese schlechter recycelt werden können

Altholz A2/A3 entsorgen

AVV 170201

Wie Altholz A1 gehören auch Altholz der Klassen A2 und A3 zur selben Abfallschlüsselnummer. Da Altholz A1 jedoch recycelt werden kann, sollte Altholz A2/A3 getrennt entsorgt werden. Aufbereitetes Altholz A2/A3 wird zum Beispiel in Heizkraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt.

Altholz A2 umfasst verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Altholz A3 umfasst Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • A2/A3 Holz (bearbeitetet)
  • Innenholz
  • Möbelholz
  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Spanplatten
  • Schalhölzer
  • Behandeltes Vollholz
  • Dielen
  • Innentüren
  • Bauspanplatten
  • Altholz aus Sperrmüll
  • Baustellenmischabfälle
  • Grünschnitt
  • Plastik
  • Altholz A1, da dieses besser recycelt werden kann
  • Altholz A4, da dieses schlechter recycelt werden kann

Altholz A4 entsorgen

AVV 170204

Altholz der Klasse A4 beinhaltet mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz. Durch diese Behandlung enthält das Altholz teilweise gefährliche Stoffe. Das aufbereitete Altholz kann in Heizkraftwerken zur Energiegewinnung verwendet werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • A4 Holz ( imprägniertes Holz)
  • Abbruchholz
  • Konstruktionsholz
  • Fensterholz
  • Jägerzäune
  • Palisaden
  • Dachlatten
  • Holzfachwerk
  • Bahnschwellen
  • Imprägnierte Bauhölzer
  • Leitungsmasten
  • Außentüren
  • Gartenmöbel aus Hölzern
  • Brandholz
  • Wrackholz
  • Baumischabfälle
  • Grünschnitt
  • Anhaftungen aus Glas (z.B. bei Fensterholz)
  • Altholz A1/A2/A3, da diese besser recycelt werden können
  • Plastik
Asbest entsorgen

Asbest entsorgen

AVV 170605

Asbest und asbesthaltige Baustoffe sind gesundheitsgefährdend und müssen daher fachgerecht entsorgt werden. Die Asbestentsorgung ist besonders bei Bau- und Abbrucharbeiten und Sanierungen ein besonders zu beachtender Faktor. Asbest und asbesthaltige Stoffe müssen in einem speziellen BigBag verpackt werden und können von uns nur verpackt angenommen werden. Die benötigten BigBags können Sie jederzeit von uns beziehen:

  • 90 x 90 x 90 cm: 8 €
  • 260 x 125 x 30 cm: 16 €
  • 320 x 125 x 30 cm: 19 €
Das darf rein Das darf nicht rein
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Asbestplatten
  • Asbestdächer
  • Spritzasbest
  • Vinylasbest
  • Asbestanteilige Produkte
  • Blumenkübel mit Asbestanteilen
  • Fensterbänke mit Asbestanteilen
  • Rohre mit Asbestanteilen
  • Keine fremden Anhaftungen, z.B. Kunststoff, Holz oder Kleber
  • Styropor
  • Dachpappe & andere teerhaltige Stoffe
  • Andere Wertstoffe
  • Andere Schadstoffe

Baustellenmischabfall entsorgen

AVV 170904

In Baustellenmischabfall kann „fast alles“ rein. Der Abfall wird sortiert, so dass recycelbare Wertstoffe wiederverwendet werden können. Die nach der Sortierung übrigbleibenden, nicht verwertbaren Reste werden in Heizkraftwerken thermisch verwertet.

Der erhöhte Aufwand bei der Sortierung der Baumischabfälle bedeutet jedoch auch höhere Kosten. Wenn eine Trennung der Abfallfraktionen auf der Baustelle nicht oder nur mit hohem Aufwand durchführbar ist, kann es sich oftmals dennoch lohnen auf einen Baumischcontainer zu setzen.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • PVC
  • Teppiche
  • Textilien
  • Verschmutzte Folien (Mischabfall)
  • Eimer ausgetrocknet bzw. restentleert
  • Rigipsplatten (Mischabfall)
  • Styropor (Mischabfall)
  • Styrodur (Mischabfall)
  • Kabelreste
  • A1-, A2- und A3-Holz (Mischabfall)
  • Verwertbarer Bauschutt ( Mischabfall)
  • nicht verwertbarer Bauschutt ( Mischabfall)
  • Papier (Mischabfall)
  • Glas (Mischabfall)
  • Teppichboden
  • Kunststoffe (Mischabfall)
  • Verpackungen (Mischabfall)
  • Alles an flüssigen Abfällen
  • schadstoffverunreinigtes / belastetes Material
  • Asbest
  • Dämmwolle / KMF
  • Batterien
  • Elektrogeräte
  • Lebensmittelreste
  • A4-Holz
  • Kohlenteerhaltiges
Erdaushub entsorgen

Erdaushub entsorgen

AVV 170504

Erdreich und Erdaushub fällt bei Baggerarbeiten oder Baumaßnahmen an. Der Erdaushub ist natürlich gewachsen, enthält keine Fremd- oder Schadstoffe und besteht aus verschiedenen Böden und Gesteinen. Dazu zählen zum Beispiel Mutterboden (Humus), allgemeiner Aushub (lehmig, sandig und steinig) oder Erde, Sand und Steine. Erdaushub zählt nicht zu Bauschutt, und kann sehr gut wiederverwendet werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Erde
  • Mutterboden
  • Humus
  • Lehm
  • Sand
  • Steine
  • Tonboden
  • allgemeiner Aushub
  • Flüssigkeiten
  • Bauschutt
  • Bauwerksteile
  • Putz
  • Asphalt
  • Ziegel
  • Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
  • Grasnarbe
  • Holz & Grünschnitt

Flachglas entsorgen

AVV 170202

Flachglas umfasst alle geraden oder gebogenen Scheiben Sie können farbig oder farblos sein. Das Glas sollte frei von Anhaftungen wie Holzrahmen oder ähnlichem sein. Flaschenglas besitzt eine andere chemische Zusammensetzung als Flachglas und sollte daher getrennt über kommunale Altglas Container entsorgt werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Fensterscheiben (geringe Anhaftungen)
  • VSG-Glas
  • Verbundglas
  • ESG-Glas
  • Sicherheitsglas
  • Drahtglas
  • Autoscheiben
  • Glasscheiben
  • Glasfaschen
  • Gläser & Glasvasen

Folie entsorgen

AVV 150102

Als Untergruppe der Kunststofffraktion können Folien auch separat entsorgt werden, da gebrauchte Folien zu Folienprodukten weiterverarbeitet werden können. Wie bei der Kunststoffentsorgung ist auch hier eine konsequente Trennung der Wertstoffe notwendig, um Folien sinnvoll entsorgen zu können. Die Folien sollten frei von Verschmutzungen und anderen Abfällen sein.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Folien aus Kunststoff durchsichtig
  • Folien aus Kunststoff durchgefärbt
  • Stretchfolien
  • Hartplastik & ähnliche Kunststoffe
  • Folienfremde Anhaftungen wie Speisereste
  • stark verschmutzte Folien
  • Fotofilme
  • Filmrollen
  • Projektionsrollen
  • Prospekthüllen
  • Papier
  • Pappe und Kartons

Kartonage & Altpapier entsorgen

AVV 150101

Ihr Altpapier wird nach Qualität sortiert und zu Ballen gepresst. Mit dem Verpressen sorgen wir für eine optimale Raumausnutzung und Verdichtung, sowohl bei der Lagerung, als auch beim anschließenden Transport. In Papierfabriken wird das Papier, je nach Sorte, wiederverwertet und neues Papier entsteht. Wenn Sie regelmäßig Altpapier oder Kartonage entsorgen müssen, bietet sich ein Presscontainer an, da dieser den zur Verfügung stehenden Platz schon bei Ihnen vor Ort optimal nutzt.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Briefpapier
  • Kopierpapier
  • Zeitungen
  • Magazine
  • Prospekte
  • Kartonage
  • Wellpappe
  • Kataloge
  • Telefonbücher
  • Kraftpapier
  • Reste aus Plastik oder Folie
  • Pizzakartons, da Speisereste anhaften
  • Beschichtetes Papier, z.B. Milchkartons
  • Papier mit Speiseresten
  • Ordner
  • Tapeten
  • Taschentücher, Servietten & Küchenpapier
  • Wachspapier
  • Backpapier
  • Kassenbons
  • Verbundmaterialien, z.B. Briefumschläge mit Sichtfenster

KMF / Dämmwolle entsorgen

AVV 170603

Dämmmaterial bzw. KMF (künstliche Mineralfasern) bestehen oftmals aus schädlichen Stoffen, deren Fasern man nicht einatmen sollte. Dämmmaterial und KMF müssen daher in einem speziellen BigBag verpackt werden und können von uns nur verpackt angenommen werden. Die entsprechenden BigBags können Sie jederzeit im Format 90 x 90 x 220 cm zu 5 € von uns beziehen.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • KMF
  • Mineralwolle
  • Dämmwolle
  • Glaswolle
  • Steinwolle
  • Keine fremden Anhaftungen, z.B. Mörtel, Bitumen oder Kleber
  • Styropor
  • Holzweichfaserplatten
  • Dachpappe & andere teerhaltige Stoffe
  • Andere Schadstoffe

NE-Metalle & legierten Schrott entsorgen

Die Abkürzung NE-Metalle steht für Nichteisenmetalle. Diese müssen wie viele andere Wertstoffe für ein ziel- und umweltgerechtes Recycling getrennt entsorgt werden. Da NE-Metalle Bestandteil von vielen Haushaltsgegenständen oder Bauteilen sind, sind sie auch als Rohstoff für die Herstellung jener Gegenstände sehr gefragt. Legierter Schrott umfasst Stahl- und Eisenschrott, der Zusätze wie z.B. Nickel (Ni), Chrom (Cr) oder Molybdän (Mo) enthält. Durch ihre Beschaffenheit sind legierte Schrotte vielseitig verwendbar und ein wertvolles Recycling-Material. Durch die fachgerechte Entsorgung und Weiterverarbeitung können die Recyclingmaterialien gut weiterverarbeitet und die Umwelt geschont werden. Mehr Infos zu den einzelnen Materialien:

Zum Beispiel:

  • Alu-Iso-Profile
  • Alu-Bleche CU-arm blank oder farbig
  • Alufelgen
  • Getränkedosen aus Aluminium
  • Alu-Guß (mit und ohne FE)
  • Alu-ISO Profile
  • Blanke Alu-Profile
  • Isolierte Alu-Kabel
  • Alu-Mg Bleche
  • Alu-Offsetplatten
  • Alu-Späne

Zum Beispiel:

  • 4310 Schrotte
  • V2A Schrotte
  • V4A Schrotte
  • V2A oder V4A Edelstahl-Späne

Zum Beispiel:

  • Kupfer-Berry
  • Kupfer-Milberry
  • Kupfer-Bleche neu
  • Isolierte Kupfer-Kabel
  • Kupfer-Energiekabel
  • Kupfer-Lackdraht
  • Leichtkupfer
  • Schwerkupfer
  • Blanke Kupfer-Leitschienen
  • Kupfer-Späne

Zum Beispiel:

  • Wuchtgewichte
  • Altblei
  • Schriftblei

Zum Beispiel:

  • Rotgussschrott
  • Bronzeschrott
  • Messing 58
  • Messing 63 verzinnt / ohne Zinn
  • Messing-Haardraht
  • Schwermessing
  • Messing 58 Späne
  • Messing-Späne gemischt
  • Messing-Patronenhülsen

Zum Beispiel:

  • Zink-Blech alt
  • Zink-Blech neu
Das darf rein Das darf nicht rein
  • Aluminiumschrott
  • Edelstahl
  • Kupferschrott
  • Bleischrott
  • Legierungen: Bronze, Rotguss, Messing
  • Zinkschrott
  • Alles andere

Nicht verwertbaren Bauschutt entsorgen

AVV 170107

Nicht verwertbarer Bauschutt umfasst in der Regel Leichtbaustoffe, die nicht weiterverarbeitet werden können, da sie bei Belastung mehlig werden und nicht verdichtet werden können. Aus diesem Grund wird der nicht verwertbare Bauschutt auf einer Deponie entsorgt und sollte getrennt von verwertbarem (verdichtungsfähigem) Bauschutt gesammelt werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Bims
  • Gasbetong
  • Ytong
  • Porit
  • Kaminsteine
  • Gips
  • Kalk
  • Kalk-Zement-Putz
  • Porenbetonsteine
  • Glasbausteine
  • Schlacke
  • Rigips
  • Anhaftungen aus nichtmineralischen Stoffen wie z.B. Folie, Papier oder Kunststoff
  • Organische Abfälle
  • Baustellenmischabfälle

Sortenreinen Kunststoff und Plastik entsorgen

AVV 150102

Plastik und Kunststoff fallen immer an, im Haushalt, bei Bauvorhaben und in fast jedem Unternehmen. Sortenreiner Kunststoff wird bei der Entsorgung zu 100 % recycelt, daher sollte das Material frei von Verschmutzungen sein und von anderen Wertstoffen getrennt entsorgt werden. Da Kunststoffe aus Erdöl hergestellt werden, ist zur Schonung von Ressourcen die Entsorgung und Wiederverwendung von Kunststoffen ein wichtiger Faktor. Auch Folien können gemeinsam mit sortenreinem Kunststoff entsorgt werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Plastik
  • Eimer aus Kunststoffen
  • Kisten aus Kunststoffen
  • Wäschekörbe aus Kunststoffen
  • Gartenmöbel aus Kunststoffen
  • Abdeckplanen
  • Plastikbesteck
  • Obstnetze
  • Gemüsenetze
  • Plastiktüten
  • Plastikverpackungen
  • Folien aus Kunststoff
  • Stretchfolien
  • Plastikfremde Anhaftungen wie Speisereste
  • stark verschmutzter Kunststoff
  • Fotofilme
  • Filmrollen
  • Projektionsrollen
  • Prospekthüllen
  • Papier
  • Pappe und Kartons

Stahlschrott entsorgen

Stahlschrott ist ein besonders wichtiger Wertstoff für die stahlverarbeitende Industrie, da durch das Recycling-Material große Summen Rohstoff gespart werden können. Zudem werden durch den recycelten Stahlschrott auch Umwelt und Natur maßgeblich geschont. Für ein zielgerichtetes Recycling sollte Stahlschrott getrennt von anderen Schrotten entsorgt werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Baustahl
  • Blechabfälle
  • Grobbleche
  • Handelsguss
  • Schwerschrott
  • Trägerschrott
  • Brennerschrott
  • Maschinenguss
  • Mischschrott
  • Schreddervormaterial
  • Eisenspäne
  • NE-Metalle
  • Bauabfälle
  • Holz
  • Papier & Kartonnage
  • Schadstoffe
  • Kunststoffe

Styropor entsorgen

AVV 150102

Styropor ist ein sehr bekanntes und beliebtes Verpackungsmaterial und fällt daher sehr oft in privaten Haushalten sowie Unternehmen an. Zum Beispiel wird Styropor für den Schutz von elektronischen Geräten verwendet. Styropor war ursprünglich ein Markenname, der offizielle Begriff ist Expandiertes Polystyrol (EPS). Seit 2014 wird Styropor europaweit übrigens unter dem Markennamen airpop geführt. Bei der Styroporentsorgung wird das EPS zu 100 % recycelt, daher sollte Styropor sortenrein entsorgt werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • EPS / Styropor außer Dämmmaterial
  • Schutz-Styropor
  • Transportverpackungen aus Styropor
  • EPS-Kugeln / EPS-Schnipsel
  • Essensschalen aus Styropor, frei von Resten
  • Obstschalen aus Styropor, frei von Resten
  • Styroporverpackungen
  • Dämmmaterial aus Styropor, da oft noch mit Flammschutzmitteln versetzt
  • Styroporfremde Anhaftungen wie Speisereste
  • Folien & Plastik

Teerhaltige Produkte entsorgen

AVV 170303

Teerhaltige Produkte fallen oft beim Bau oder Abbruch an. Sie werden zu 100 % zur Energieerzeugung eingesetzt, daher sollten sie getrennt von z.B. teerhaltigem Straßenaufbruch entsorgt werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Dachpappe
  • Dachbahnen
  • Dichtungsbänder
  • Bitumenschindeln
  • teerhaltige Produkte
  • Teerhaltiger Straßenaufbruch
  • Asphalt & Guss-Asphalt
  • Spritzdecke
  • Unterbau
  • alle anderen Abfälle

Teerhaltigen Straßenaufbruch entsorgen

AVV 170301

Teerhaltiger Straßenaufbruch wird teilweise im Straßenbau weiterverwertet, teilweise wird er aber auch deponiert. Für einen sinnvollen Recycling-Kreislauf sollte teerhaltiger Straßenaufbruch daher getrennt von anderen teerhaltigen Produkten entsorgt werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Teerhaltiger Straßenaufbruch
  • Asphalt
  • Guss-Asphalt
  • Spritzdecke
  • Unterbau
  • Dachpappe
  • Dachbahnen
  • Dichtungsbänder
  • Bitumenschindeln
  • alle anderen Abfälle

Verwertbaren Bauschutt entsorgen

AVV 170107

Verwertbarer Bauschutt bezeichnet Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen oder Keramik, die bei fast allen Abbruch- oder Sanierungsprojekten anfallen können. Verwertbarer Bauschutt ist, im Gegensatz zum nicht verwertbaren Bauschutt, verdichtungsfähig. Er wird zerkleinert und zu Recyclingmaterial zur Wiederverwendung als Baustoff aufbereitet. Durch diese gute Recycling-Möglichkeit trägt der Bauschutt den Zusatz „verwertbar“.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Ziegel
  • Mauerbruch
  • Kacheln
  • Kies
  • Fliesen
  • Keramik
  • Waschbecken
  • Toiletten
  • Porzellan
  • Nicht teerhaltiger Staßenaufbruch
  • Kalkzementsteine
  • Beton
  • Pflastersteine
  • Leichtbaustoffe (Bims, Ytong, etc.)
  • Kalksandstein
  • Nichtmineralische Stoffe wie Holz, Glas, Plastik/Folie, Papier oder Teer
  • Kaminsteine
  • Schlacke
  • Sonstige Baumischabfälle
  • schadstoffhaltiger Bauschutt
Verwertbaren Beton entsorgen

Verwertbaren Beton entsorgen

AVV 170101

Beton kann sehr gut recycelt und wiederverwendet werden. Verwertbarer Beton wird zerkleinert und kann z.B. im Straßenbau verwendet werden. Zudem ist er als Frostschutzschicht geeignet, z.B. für den Unterbau eines Carports oder einer neuen Hofeinfahrt.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • Beton
  • Betonabbruch
  • Naturstein
  • Leichtbaustoffe (Bims, Ytong, etc.)
  • Ziegel
  • roter Mauerstein
  • Baumischabfälle
  • sonstiger Bauschutt

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Melden Sie sich bei uns und wir beraten Sie bei der Planung und der Ausarbeitung der für Sie besten Lösung mit unseren Abrollcontainern & Co. Haben Sie Fragen oder möchten eine größere Menge an Absetz-, Press-, Frontumleer- und Abrollcontainern mieten? Dann einfach unser Kontaktformular ausfüllen und eine persönliche Beratung anfordern:


     

    Zertifizierung heißt Rechtssicherheit

    Seit dem 5. Juli 1998 sind wir als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die PÜG Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH als unabhängige und akkreditierte Zertifizierungsstelle bescheinigt uns, dass wir die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung für die Tätigkeiten Sammeln und Befördern von Abfällen erfüllen und daher nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz berechtigt sind, die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb zu führen. Dies ist für unsere Kunden der entscheidende Vorteil, den wir als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gegenüber einem nicht zertifizierten Containerdienst bieten. Bei der Entsorgung von Abfällen muss nämlich bedacht werden, dass Abfallerzeuger in der Verantwortung für eine ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle sind. Um ihrer Sorgfaltspflicht gerecht zu werden, sollten Abfallerzeuger daher darauf achten, dass sie mit der Entsorgung von Abfällen nur einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb beauftragen. So erfüllen sie große Teile ihrer Sorgfaltspflicht und gehen nicht das Risiko ein, für die unsachgemäße Entsorgung ihrer Abfälle durch unprofessionelle Entsorgungsunternehmen zu haften.

    Sondermüll richtig entsorgen

    Besonders wichtig ist ein Entsorgungsfachbetrieb für denjenigen, der Sondermüll zu entsorgen hat. Ob es um Asbestsanierung geht oder um kontaminierte Materialien (z.B. Holz bei Brandfällen oder auch ganz einfach mehrfach überstrichene Holzfenster, belastetes Erdreich bei Unfällen) – Sie sollten sich auf keine Risiken einlassen und auf jeden Fall einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen.

    • Sperrmüllcontainer mieten

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    • Baumischcontainer mieten

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