Altholz A2/A3 entsorgen

AVV 170201

Wie Altholz A1 gehören auch Altholz der Klassen A2 und A3 zur selben Abfallschlüsselnummer. Da Altholz A1 jedoch recycelt werden kann, sollte Altholz A2/A3 getrennt entsorgt werden. Aufbereitetes Altholz A2/A3 wird zum Beispiel in Heizkraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt.

Altholz A2 umfasst verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Altholz A3 umfasst Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.

Das darf reinDas darf nicht rein
  • A2/A3 Holz (bearbeitetet)
  • Innenholz
  • Möbelholz
  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Spanplatten
  • Schalhölzer
  • Behandeltes Vollholz
  • Dielen
  • Innentüren
  • Bauspanplatten
  • Altholz aus Sperrmüll
  • Baustellenmischabfälle
  • Grünschnitt
  • Plastik
  • Altholz A1, da dieses besser recycelt werden kann
  • Altholz A4, da dieses schlechter recycelt werden kann