Altholz A1 entsorgen

AVV 170201

Bei Altholz A1 handelt es sich um naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Da das Altholz somit nicht bzw. nur sehr gering verunreinigt ist, kann es sehr gut recycelt und zum Beispiel für die Herstellung von Spanplatten verwendet werden. Daher bietet es sich an, Altholz A1 getrennt von Altholz A2/A3 zu entsorgen.

Das darf reinDas darf nicht rein
  • A1 Holz (unbehandelt)
  • Unbehandeltes Holz
  • Holzkisten
  • Gemüsekiste
  • Obstkisten
  • Transportkisten
  • Europalette
  • Paletten aus Vollholz
  • Verschläge aus Vollholz
  • Baustellenmischabfälle
  • Grünschnitt
  • Stark mit holzfremden Materialien verunreinigtes Holz
  • Altholz A2/A3/A4, da diese schlechter recycelt werden können